Die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte

Als eine Maßnahme des Sofortprogramms unterstützt das BMWi gezielt die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte und Kommunen durch Förderung im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Dazu hat das BMWi am 4. Januar 2018 einen konkretisierenden Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“ (PDF, 60KB) veröffentlicht.

Die Förderung bezieht sich auf den schnellen Aufbau von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzausbauhemmnisse sowie zum Aufbau von Low-Cost-Ladeinfrastruktur. Der Fokus liegt dabei auf Lademöglichkeiten für Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, die über keinen Ladepunkt am eigenen Parkplatz verfügen, sowie auf Lademöglichkeiten für betriebliche Anwendungen.

Konkret werden Projekte gefördert, die sich mit mindestens einem der nachfolgenden Themen beschäftigen:

  • Demonstrationsräume (Reallabore) zur Erprobung und zum Abbau von Netzausbauhemmnissen
  • Low Cost-Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastrukturlösungen mit intelligentem Management in nicht öffentlich zugänglichen Räumen (Betriebshöfe, Arbeitgeberparkplätze etc.)
  • Errichtung von intelligenten Ladesystemen für das private Parken und Laden (Parkhaus in Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Parkhäuser).

 

Neue Berliner Luft

Für Berlin konnte sich das Konsortium aus Politik, Forschung und Wirtschaft rund um ubitricity mit einer entsprechenden Projektskizze hervortun. In Folge dessen können hier nun innerhalb des Projekts bis zu 1.000 Laternenladepunkte im öffentlichen Raum geschaffen werden.